Unser Aufgabengebiet umfasst den gesamten Fuß, inklusive Nägel und der Haut, sowie Fußdeformitäten, angiopathische Füße, neuropathische Füße, sowie diabetischem Fußsyndrom und dazugehörige Erkrankungen.
Aus dem Podologengesetz ergibt sich, dass für podologische Behandlungen zwingen eine vorherige Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers erforderlich ist. Dies bedeutet, dass für alle anderen Dienstleistungen unsererseits lediglich eine nicht medizinische Fußpflege angeboten werden darf.
Unsere Kollegin Frau Yenjai ist jedoch als Heilpraktikerin ebenfalls berechtigt in speziellen Fällen die Behandlung zu verordnen und in unserer Praxis durchführen zu lassen.
Unsere Hauptleistungen:
- Podologische Komplexbehandlung
- Nagelpilzbehandlung
- Eingewachsene Nägel
- Hornhautabtragung
- Nagelspangentherapie
(individuell angefertigt und Fertigspangen)
- Orthosen
(individuelle und vorgefertigte Orthosen)
- Therapeutische Beratung rund um den Fuß
- u.v.m.
Ein Hausbesuch ist in dringenden Fällen, die ärztlich angeordnet sind möglich. Jedoch bieten wir dies Privatzahlern aus Personalkapazitätsgründen nicht an.
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